Die Amtssprache im engeren Sinn ist die Sprache, in der Behörden und Regierungen kommunizieren. Im weiteren Sinn versteht man darunter auch die Gerichtssprache und die Sprache der Parlamente, in der die Gesetze geschrieben und die Sitzungen abgehalten werden. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Staaten mit vielen Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte Arbeitssprache. Sprachen, die zur Verständigung in Fernhandel und Fremdenverkehr dienen, werden als Verkehrssprachen bezeichnet.
Amtssprachen sind auch bei internationalen Behörden, wie der UNO und dem Europäischen Patentamt, verbreitet. In einzelnen Staaten, wie (teilweise) in Norwegen und der Schweiz, werden Amtssprachen auch auf Gemeindeebene festgelegt; historisch auch in Deutschland.
Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet die Schulsprache eine Sprache, die von der Grundschule bis zur Universität an den Schulen eines Landes verwendet wird.
This entry provides a rank ordering of languages starting with the largest and sometimes includes the percent of total population speaking that language. (Quell: Lexas)