1. Geltungsbereich
Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit Targom & Kollegen, Gemeinschaftsbüro für Dolmetsch- und Übersetzungsdienste, Hermann-Löns-Weg 40A, 69118 Heidelberg (im Folgenden „Targom & Kollegen" genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Targom & Kollegen.
Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Vertragsschluss, Kündigungsrecht des Bestellers
Vertragssprache ist Deutsch. Der vollständige Vertragstext wird bei der Targom & Kollegen nicht gespeichert. Bei Übersetzungen kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.
3. Umfang der Übersetzungsleistung, Lieferfristen
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig angefertigt. Der Targom & Kollegen sind angemessene Lieferfristen einzuräumen.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Bestellers
Der Besteller hat die Targom & Kollegen rechtzeitig und unaufgefordert über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten. Solche sind z. B. Verwendungszweck, Zielland, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife und äußere Form der Übersetzung, etc.
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Besteller der Targom & Kollegen rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass die Targom & Kollegen eventuelle Fehler beseitigen konnen. Namen und Zahlen sind vom Besteller zu überprüfen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Besteller der Targom & Kollegen bei Erteilung des Auftrags unaufgefordert zur Verfügung. Solche Informationen sind u. a. besondere Terminologie des Bestellers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen und interne Begriffe. Bei besonders anspruchsvollen Texten ist die Targom & Kollegen unabhängig von den o. a. Pflichten vom Besteller ausführlich einzuweisen.
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Targom & Kollegen.
Der Besteller übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Targom & Kollegen frei.
5. Garantie und Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und Gewährleistungsvorschriften. Die Targom & Kollegen übernehmen keine Garantie. Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.
6. Haftung
Die Targom & Kollegen hafteten nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Die Targom & Kollegen treffen durch geeignete Anti Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht der Targom & Kollegen auf 5 000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.
7. Verschwiegenheitserklärung
Die Targom & Kollegen verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen und Handlungen zu bewahren, die ihr in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu Kenntnis gelangen, solange diese nicht gegen geltendes (Straf-)Recht verstoßen.
8. Erfüllungsgehilfen
Die Targom & Kollegen sind jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte ihrer Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Erklärungen aus Nr. 3 und Nr. 7 dieser AGB gelten sinngemäß.
9. Abnahme und Vergütung
Der Besteller ist verpflichtet, das Werk spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde.
Die Rechnungen der Targom & Kollegen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Tag nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Die Targom & Kollegen haben neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten und Aufwendungen.
Ab einem Auftragswert von über 2500,00 Euro wird automatisch mit Vertragsschluss ein Vorschuss in Höhe von 20 % des zu erwartenden Gesamtbetrags fällig und sofort zahlbar. Ist der Gesamtwert des Auftrages nicht von Anfang an absehbar, schätzen die Targom & Kollegen den Wert unverbindlich und binnen 48 Stunden. Nr. 4 Abs. 3 dieser AGB gilt entsprechend.
Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise für Endkunden werden grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Bruttopreise ausgezeichnet.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Targom & Kollegen. Alle Rechte Verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Targom & Kollegen.
10. Urheberrecht
Die Übersetzung des Bestellers ist eine Bearbeitung i. S. d. § 3 UrhG. Die Targom & Kollegen behalten sich ausdrücklich das Urheberrecht vor. Die Targom & Kollegen erteilten dem Besteller lediglich das Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss vereinbarten Verwendungszweck. Jegliche anderweitige, nicht vorher vereinbarte Nutzung, Veränderung oder Kennzeichnung erfüllt den Straftatbestand der §§ 106-108a UrhG und wird von der Targom & Kollegen verfolgt.
11. Allgemeine Bestimmungen
Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Sie kein Verbraucher sind, ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen Heidelberg. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Sollten Sie kein Verbraucher sein, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Heidelberg.
Stand Juli 2018